Les grands crus
Die Bezeichnung „Grand Cru“ ist den Weinen vorbehalten, bei denen der Produktionsort bzw. die Erzeugergemeinde angegeben wird und die zu mindestens 90% aus am Produktionsort oder in der Erzeugergemeinde geernteten Trauben und höchstens 10% Trauben gekeltert werden, die von einem anderen Produktionsort der gleichen Region stammen.
Regulierung der ersten Grands Crus
Kandidaten für Premiers Grands Crus werden von einer Expertenkommission auf der Grundlage von Blindverkostungen von 5 Jahrgängen des Jahrzehnts ausgewählt. Diese Weine müssen sehr strenge Regeln einhalten.
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann der Wein der Premier Grands Crus- Kommission vorgelegt werden, welche dann über die Vergabe der anspruchsvollen und prestigeträchtigen Bezeichnung entscheidet. Die Prämierung erfolgt für jeden Jahrgang neu, sie muss durch eine Kontrolle des Weinberges und eine erneute Degustation bestätigt werden.